[at] Gemeinsam mit der Niederländischen Standardisierungs-Behörde NEN entwickelt ABUS einen S-Pedelec-Helm. Dieser Helm wird der neuen Norm ECE22.05 entsprechen, die derzeit festgelegt wird.
Dieser spezielle Helm wird veraussichtlich auf der Eurobike in Friedrichshafen vorgestellt werden und im Januar 2017 auf den Markt kommen. Pünktlich zum Ende der von der EU zugsicherten Übergangszeit für Helme für Speed-Pedelecs.
Das Problem
In vielen Ländern Europas wird am 01.01.2017 eine Helmpflicht bei Nutzung von S-Pedelec eingeführt. Das Problem dabei: Bisher müssen Helme der ECE22.05 entsprechen. Dabei handelt es sich jedoch um einen Standard für Motorräder – und solche Helme sind für das Radfahren schlicht nicht geeignet.
Genau aus diesem Grund haben sich eine Reihe von Marktteilnehmern entschlossen, einen völlig neuen Helm zu entwickeln, der für das Fahren mit S-Pedelec geeignet ist. Einer dieser Marktteilnehmer ist Abus, der die Entwicklung als einen Investition in die Zukunft betrachtet, „da die zu erwartenden geringen Stückzahlen die Entwicklungskosten zunächst nicht decken werden.“
Sonderfall Deutschland
In Deutschland muss beim Fahren eines S-Pedelec (Unterstützung bis 45 km/h) ein „geeigneter Helm“ getragen werden. Welcher Helm jedoch „geeignet“ ist, wird im Gesetzestext nicht definiert; die Entscheidung darüber wird demnach in zukünftigen Gerichtsverfahren getroffen werden müssen. Eine Situation, die für alle Beteiligten unbefriedigend ist.
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