Frau und Mann in Business-Kleidung auf Pedelecs.
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Ratgeber: Beim Dienstrad auch die Berufsgenossenschaft fragen

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Frau und Mann in Business-Kleidung auf Pedelec
Per E-Bike zum Geschäftstermin? Warum nicht, denn so kommt man frisch, entspannt und unverschwitzt im Meeting an und hat den Kollegen sicher einiges an Wachheit voraus.

[at] Seit 2012 sind Pedelecs von den Finanzämtern bundesweit Dienstwagen nach §8 Einkommensteuergesetz gleichgestellt. Darf der Mitarbeiter das vom Arbeitgeber bereitgestellte Pedelec auch für private Fahrten, zum Beispiel den Ausflug am Wochenende nutzen, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Gerade dort, wo der Arbeitsweg weniger als 10 Kilometer beträgt, sind Pedelecs oder E-Bikes bei den Mitarbeitern sehr beliebt. Nähere Informationen dazu kann man beispielsweise bei Jobrad.org finden.

Was von vielen Beteiligten aber oft übersehen wird: Wird ein solchermaßen finanziertes Dienstrad für „dienstlich veranlasste Fahrten“, genutzt, sind  die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Dazu Manfred Stoll von der „Berufsgenossenschaft Holz und Metall“ aus Mainz: „Das für Dienstwege genutzte Fahrrad muss den Vorschriften des Verkehrsrechtes genügen. Zusätzlich hat der Unternehmer im Rahmen der Gefahrenanalyse nach Arbeitsschutzgesetz die Gefahren beim Betrieb zu ermitteln und auch mögliche Maßnahmen festzulegen. Hieraus kann sich zum Beispiel die Verwendung eines Fahrradhelms oder auch die Verwendung auffälliger Kleidung (Reflektionsstreifen) ergeben. Auch kann sich die Weisung z. B. auf geeignetes Schuhwerk beziehen. Sind besondere Weggefahren vorhanden, so kann die Nutzung des Fahrrades auch eingeschränkt werden (z. B. besondere Wetterlagen). Das Verhalten im Falle einer Panne ist Teil der Gefahrenanalyse. Auch muss sich der Unternehmer ein Bild davon machen, ob der Nutzer zum Führen eines Fahrrades geeignet ist. Anhand der Ergebnisse der Gefahrenanalyse ist der Nutzer des Rades zu unterweisen.“

Daniela Dalhoff von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Hamburg ergänzt, dass eine konkrete Schutzkleidung nicht vorgeschrieben ist. „Empfehlen können wir das Tragen eines Fahrradhelmes und einer Warnweste […]. Sind längere Strecken auch im Winterhalbjahr zurückzulegen kann auch das Vorhalten von Handschuhen sinnvoll sein, um die Finger für schnelles Hantieren mit Bremse oder Schaltung warm zu halten.“

Es ist also für den Arbeitgeber empfehlenswert, sich beim Thema Dienstrad auch mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen.

Interressant für Arbeitnehmer: Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort oder zurück gelten nicht als Dienstfahrten in diesem Sinne.


Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist die gesetzliche Unfallversicherung für Holz- und Metall verarbeitende Unternehmen. Sie betreut nahezu 213.000 Betriebe und versichert ca. 4,5 Millionen Arbeitnehmer.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist eine der größten Berufsgenossenschaften in Deutschland und bietet mehr als einer Million Mitgliederunternehmen aus über 100 Branchen mit mehr als neun Millionen versicherten Arbeitnehmern Sicherheit bei Arbeitsunfällen. Mitgliedsunternehmen sind u.a. Banken, Versicherungen, Kirchen, Sportvereine, Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen.

 

 

 

Alexander Theis
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