Immer wieder stellt sich die berechtigte Frage, wie es um den Versicherungsschutz von Pedelec bestellt ist. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beantwortet die wichtigsten Fragen:
1. Gibt es unterschiedliche Pedelecs?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Pedelecs: Die großen S-Pedelecs, sie erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern und sind mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt ausgestattet. Für sie benötigt man den Führerschein der Klasse M, einen Helm und sie dürfen nur auf der Straße gefahren werden.
Die kleineren, langsameren Pedelecs erreichen maximal 25 Stundenkilometer und haben eine Motorleistung von 250 Watt. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, ist es ratsam zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen. Die kleinen Pedelecs dürfen auf dem Radweg gefahren werden.
2. Wie werden die S-Pedelecs versichert?
Die S-Pedelecs brauchen ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese kommt für Schäden auf, die man im Straßenverkehr einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt bei seinem Kraftfahrtversicherer.
3. Wie werden die S-Pedelecs gegen Diebstahl versichert?
Mit einer Kaskoversicherung kann man das Pedelec gegen Diebstahl versichern. Außerdem können Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, abgesichert werden.
4. Wie werden die kleinen Pedelecs versichert?
5. Wie können die kleinen Pedelecs gegen Diebstahl versichert werden?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter www.gdv.de.
Lieber hören statt lesen?
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Hätte man im Pedelecforum gelesen, wüsste man das auch.
Leider befasst der Artikel nicht mit dem Thema der Haftung des Fahrers. Es könnte ja auch mal sein, das man durch ein Fehlverhalten eine Reaktion bei einem anderen Verkehrsteilnehmer auslöst oder z.B. einen Fußgänger um- oder anfährt. Was dann? Bei einem S-Pedelec kann ich mir vorstellen, das solches in der Versicherung (deshalb ja das Kennzeichen) abgedeckt ist. Aber bei einem Pedelec? Deshalb: Wer schon eine Haftpflichtversicherung hat, nachfragen, was wird abgedeckt mit einem Pedelec? Kein Pedelec inclusiv, Versicherer wechseln.
Hallo Pedelecer,
vielen Dank für Ihren Beitrag! Das Pedelec-Forum ist in der Tat eine gute Informationsquelle, auf das ich an dieser Stelle gerne verlinke: http://www.pedelecforum.de
Der Artikel beschätigt sich jedoch sehr wohl mit dem Thema „Haftung des Fahrers“, nämlich im Punkt vier. Ich zitiere: „Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto fährt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Und das kann teuer werden, besonders wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt wird. Besteht kein Versicherungsschutz muss man solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen.“
Gruß
Alexander Theis