[at] Zunächst denkt man „typisch deutsch“ aber bei näherem Nachdenken macht es durchaus Sinn, einen Leitfaden für Umbauten an Pedelec zu erstellen.
Bisher herrschte in Fahrradwerkstätten oft Ratlosigkeit wenn es um Umbauten an Pedelec oder E-Bikes ging. Kann ein Bauteil einfach so getauscht werden, oder muss erst eine Freigabe durch den Hersteller eingeholt werden? Bei einer Klingel ist das sicher kein Problem, doch wie sieht es bei einem Lenker aus?
Die Verbände VSF und ZIV haben sich auf einen einheitlichen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes verständigt.
Was Fahrradhändler und -werkstätten an Pedelecs verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, war und ist rechtlich umstritten. Die Verbände VSF und ZIV haben sich zusammen mit dem Zedler-Institut auf einen gemeinsamen Leitfaden geeinigt. Mit dieser Handlungsempfehlung sollen die Fahrradhändler der Republik nun eine Orientierung erhalten, wenn es um den Tausch bestimmter Bauteile an einem Pedelec bis 25km/h geht.
Noch Anfang diesen Jahres diskutierten die Beteiligten kontrovers:
Die Rechtslage wurde in der Fahrradbranche unterschiedlich interpretiert und die jeweiligen Interessensvertreter bezogen Stellung. Alle Teilnehmer sind sich aber darin einig, dass eine Klärung für alle Handelspartner von großer Bedeutung ist.
Deshalb wurde nun ein Raster in Form einer Tabelle entworfen, das die Bauteile eines Pedelecs in vier Kategorien einteilt und künftig als Leitfaden dafür gelten soll, wer den Tausch von Bauteilen am Pedelec freigeben soll:
• Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen
• Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen
• Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen
• Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist
Dabei werden nicht nur die Bauteile aufgelistet, sondern auch ergänzende Hinweise formuliert. „Ein anderes Pedal kann man einfach ohne Rücksprache anbauen wenn es nicht breiter ist, als das Original. Andernfalls könnte es bei einer Schrägfahrt in der Kurve gefährlich werden“, erläutert der Sachverständige Dirk Zedler ein Beispiel.
Albert Herresthal vom VSF und Siegfried Neuberger vom ZIV sind sich einig, dass der gemeinsame Leitfaden nicht nur einen längst fälligen Beitrag zur Produktsicherheit bietet, sondern auch einen Meilenstein für die Zusammenarbeit von Industrie und Handel.
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