Es gibt vielseitige Möglichkeiten, ein Traumfahrrad zu bekommen: Leasing, Null-Prozent-Finanzierung oder auch Sharing-Angebote. Der pressedienst-fahrrad zeigt unterschiedliche Konzepte auf und liefert Anreize, sich mit dem Thema Fahrradkauf mal ganz neu zu beschäftigen.
[pd-f/tg] Das alte Fahrrad hat seine Dienste erfüllt, es darf langsam ein neues her. Da gerät man natürlich schnell ins Träumen und baut sich in Gedanken ein Wunschrad. Und die Räder, die sich bei der Probefahrt im Laden am besten fahren, haben auch das dickste Preisschild, egal ob schicker Flitzer, komfortables E-Bike oder schlaues Lastenrad.
Doch niemand muss aus Budget-Gründen schmerzliche Abstriche machen. Und niemand muss ein Fahrrad fahren, das ihm nicht gefällt. Denn bei der Kaufentscheidung gibt es nämlich durchaus gute Alternativen, zum Traumrad zu kommen, ohne sich gleich zu verschulden.
Ratenzahlung zu null Prozent
Der häufigste Weg beim Fahrradkauf führt zum Fachhändler. Knapp 70 Prozent aller Verkäufe werden in Deutschland laut Verband des deutschen Zweiradhandels (VDZ) im örtlichen Fahrradladen getätigt. Ist ein passendes Rad gefunden, wird dieses im Normalfall direkt beim Händler gekauft.
„Dabei sind Ausgaben für Zubehör wie hochwertige Schlösser oder einen Helm immer mit einzuplanen. In der Regel sollte ein Schloss um die zehn Prozent des Fahrradwertes kosten“, rät Torsten Mendel, Marketingmanager beim Sicherheitsspezialisten Abus.
Schnell kann das eigentliche Budget fürs Rad so überschritten werden. Einige Fachhändler bieten deshalb mittlerweile eine Null-Prozent-Finanzierung an. Das heißt: Der Kunde kann über einen vorher bestimmten Zeitraum zu einer fest vereinbarten monatlichen Summe ohne weitere Zuzahlungen sein Fahrrad abbezahlen. „Gerade für jüngere Leute, die oftmals nicht das Geld für einen Direktkauf eines hochwertigen, meist sportlichen Fahrrades haben, sicher eine interessante Alternative“, weiß Tom Specht, PR-Manager beim Schweinfurter Hersteller Haibike.
Dabei gilt zu beachten, dass das Fahrrad rechtlich Eigentum des Verkäufers, also des Fahrradhändlers, bleibt. Darauf verweist Dr. Anja Matthies, Rechtsanwältin bei der Online-Rechtsberatung Bikeright: „Grund dafür ist der sogenannte Eigentumsvorbehalt. Zwar wird dem Käufer gestattet, den Betrag in Raten zu zahlen. Das Eigentum erwirbt er allerdings erst nach Zahlung der letzten Rate.“
Folgen hat dies z. B. bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Diebstahl. „Ist das Fahrrad vor Ablauf der letzten Rate nicht mehr fahrfähig oder stehen Reparaturen an, muss der Käufer den bis dato gemachten Wertverlust selbst tragen“, erklärt Dr. Matthies. Falls die monatlichen Zahlungen nicht mehr erfüllt werden können, hat der Verkäufer zudem das Recht, das Rad zurückzuverlangen.
Der Chef fördert das Dienstfahrrad
Einer wachsenden Beliebtheit erfreut sich das Fahrrad-Leasing. Seit mittlerweile 2012 gilt das Dienstwagenprivileg nämlich auch für den Kauf von Fahrrädern.
Arbeitgeber eröffnen ihren Angestellten damit die Möglichkeit, ein Fahrrad per Gehaltsumwandlung zu erwerben. Dafür least das Unternehmen bei einem speziellen Leasing-Partner, z. B. Jobrad, ein Fahrrad und überlässt es seinem Mitarbeiter zur Nutzung. Der Angestellte wiederum entscheidet sich dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruches in einen Sachbezug umzuwandeln.
Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch verringert, jedoch wird der geldwerte Vorteil für das Dienstfahrrad (ein Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung) wieder zum versteuernden Einkommen hinzugefügt. „Dennoch spart der Mitarbeiter im Vergleich zum Direktkauf deutlich“, erklärt Rita Leusch, PR-Managerin beim Jobrad-Anbieter Leaserad.
Die Großstadt-Community
Wie Leasing ist der Begriff Sharing eigentlich aus dem Automobilbereich bekannt. Doch auch Bike-Sharing bekommt immer mehr Zulauf. Dabei geht es nicht nur um das Angebot von Leihfahrrädern. Mit der Internetplattform Listnride soll ähnlich dem Portal Airbnb für Wohnungsvermietungen eine private Community zur Radvermietung geschaffen werden.
Die Idee dahinter: Jeder Fahrradfahrer soll zur richtigen Zeit am richtigen Ort durch eine Leihgebühr das passende Fahrrad bekommen – egal ob Mountainbike, Rennrad, Lastenrad oder Faltrad. Vermieten dürfen dabei entweder Privatleute oder Fahrradläden.
„Wir können über unsere Handelspartner mittlerweile in zwölf deutschen Städten Brompton-Falträder zur Miete über Listnride anbieten“, erklärt Henning Voss, Geschäftsführer vom deutschen Brompton-Vertreiber Voss Spezial-Rad. Der Vorteil ist für ihn klar: Menschen können für eine geringe Leihgebühr die Vorzüge eines Faltrades erfahren, ohne sich selbst ein Rad kaufen zu müssen und sind gerade bei Städtereisen mobil. „Eine interessante Sache“, fasst Voss zusammen.
Für private Vermieter ermöglicht Listnride noch eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit. So kann auch mal ein hochwertiges Fahrrad per Vermietung refinanziert werden. „Jedoch muss der Anbieter dafür sorgen, dass das vermietete Fahrrad im Inserat vollständig beschrieben wird, in einem ordentlichen Zustand ist und auch auf Mängel bereits im Inserat hingewiesen wird“, erklärt Dr. Anja Matthies. Damit sollen Überraschungen für Mieter verhindert werden. Zudem muss der Listnride-Vermieter ein vernünftiges Schloss kostenlos stellen. Für alles Weitere ist der Mieter verantwortlich.
[Text und Fotos: PD-F ]
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