versicherungskennzeichen an einem s-pedelec
Alltag E-Bike Versicherung

Haftpflichtversicherung für Pedelecs: Stellungnahme von ECF und CONEBI

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[at] Die Europäische Kommission plant die Einführung einer Versicherungspflicht für Pedelecs. Die European Cyclist Federation (ECF) und die Confederation of the European Bicycle Industry (CONEBI) beziehen in einem offenen Brief Stellung.

Die Europäische Kommission plant eine generelle Haftpflichtversicherung für alle Pedelecs (VeloStrom berichtete) .

Versicherungskennzeichen am S-Pedelec
Könnte nach dem Willen der Europäischen Kommission kommen: Haftplficht-versicherung für alle Pedelec

Diese Entscheidung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat bewertet werden. Die Europäische Kommission forderte auch die Interessengruppen und die Öffentlichkeit auf, ihr Feedback zu dieser Entscheidung im Zusammenhang mit der „Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie“ vorzulegen.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission über die obligatorische E-Bike-Versicherung stellt alle bisherigen Regelungen für Pedelecs in Frage. Denn bisher gelten Pedelecs, die nicht mehr als bis zu 25 km/h unterstützen, als gewöhnliche Fahrräder, für die keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nötig ist.

Es steht zu befürchten, das eine solche Haftpflichtversicherung, würde sie obligatorisch, zu rückläufigen Verkäufen führen würde. 

Offener Brief von ECF und CONEBI

Die European Cyclist Federation (ECF) und die Confederation of the European Bicycle Industry (CONEBI) haben sich

in Form eines offenen Briefes zu den vorgeschlagenen Änderungen der Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) geäußert:

„Wir sind aus folgenden Gründen sehr gegen die Einbeziehung von elektrisch unterstützten Fahrrädern (EPACs) in die Revision der Kfz-Versicherungsrichtlinie:

EPACs sind keine Kraftfahrzeuge 

„Dies betrifft die Folgerichtigkeit der Vorschriften. Ein EPAC („Electric Power Assisted Cycle“, also Pedelec, Anm. d. R.) ist ein elektrisch unterstütztes Fahrrad, das den Radfahrer nur beim Treten bis zu 25 km/h elektrisch unterstützt. EPACs haben eine maximale Leistung von 250 W und sind von der EU-Typgenehmigung ausgenommen, da sie aus regulatorischer Sicht nicht als Kraftfahrzeuge gelten. Die Kraftunterstützung ist NUR dazu gedacht, den Hauptantrieb zu ergänzen und nicht zu ersetzen, der durch menschliche Muskelkraft durch manuelles Treten entsteht: Wenn ein EPAC-Benutzer nicht in die Pedale tritt, erhält er keine Unterstützung. Die Leistung ist auf 250W begrenzt, ein Niveau, das von Fahrern ohne Hilfe auch erreicht werden kann.“

Überregulierende Barriere

„Eine obligatorische Haftpflichtversicherung für EPAC-Nutzer ist ein überregulierendes Hindernis, das schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt- und Gesundheitsvorteile haben würde, die sich aus dem Fahrradfahren ergeben:
Die gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens liegen bei über 191 Milliarden Euro pro Jahr. EPACs sind emissionsfreie Fahrzeuge, die das wachsende Problem der Verkehrsüberlastung in Städten angehen. Wenn die Kfz-Versicherung für EPACs obligatorisch wird, werden die EPAC-Nutzer vom Radfahren abgehalten, und die genannten Vorteile gehen verloren. Die Europäische Kommission hat beim Versuch einer gründlichen Folgenabschätzung die Stellungnahmen des Verkehrssektors und des Gesundheitswesens unberücksichtigt gelassen.“

Schlüsselkomponente der Zukunft der Fahrradindustrie

„EPACs sind ein wichtiger Teil des zukünftigen Beschäftigungspotenzials der Fahrradindustrie. Die aktuellen EPAC-Verkäufe zeigen, dass in der Europäischen Union jährlich Millionen von EPACs verkauft werden und der Umsatz stetig steigt. Die Einbeziehung von EPACs in den Anwendungsbereich der MID würde sich direkt auf eine Industrie auswirken, die jährlich 1 Milliarde Euro in Forschung, Innovation und Entwicklung investiert und 90.000 direkte und indirekte grüne Arbeitsplätze in der gesamten EU schafft.“

Ein funktionierender Binnenmarkt fördert den Handel und verbessert die Effizienz

„Der Vorschlag der Europäischen Kommission hätte den gegenteiligen Effekt, da er indirekt für jedes europäische Land die Möglichkeit vorsieht, EPACs nur in seinem eigenen Hoheitsgebiet vom Anwendungsbereich der überarbeiteten Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie auszunehmen: dies würde zweifellos zu einer Zersplitterung auf europäischer Ebene mit negativen Auswirkungen auf den Export innerhalb des europäischen Marktes führen. Eine abweichende Umsetzung der Kfz-Haftpflicht-Richtlinie durch die EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs wäre kein positives Ergebnis.“

Komplexität der Reglungen führt zu Verstößen

„Die Komplexität der Ausweitung des derzeitigen Kfz-Versicherungssystems auf viele Millionen zusätzliche Fahrzeuge wird zu erheblichen Verstößen führen, die zu einem Anstieg des nicht versicherten Fahrens führen werden.“

EPACs sind nicht gefährlich

„Statistiken zeigen, dass EPAC-Nutzer in jeder Hinsicht gefährdete Verkehrsteilnehmer sind und nicht die Ursache für schwere Verletzungen an Dritten. Daher sollten EPAC-Nutzer nicht mit einer obligatorischen Haftpflichtversicherung belastet werden.“

Verdeutlichung der Regelung

„Abschließend fordern wir das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, den Text zu ändern. Wir wünschen uns eine Definition eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Gesetzgebung, die elektrisch unterstützte Fahrräder ausschließt. Genauer gesagt wünschen wir uns, dass „Kraftfahrzeug“ mit dem Wort „nur“ im Text definiert wird, daher sollte ein Kraftfahrzeug ein Fahrzeug sein, das „….ausschließlich durch mechanische Kraft angetrieben wird“.

[Foto: PD-F]

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Alexander Theis