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Ra(d)tgeber

Hohes Risiko beim E-Bike-Tuning

Lesezeit etwa 3 Minuten

paragraphManch einem ist das Pedelec oder E-Bike noch nicht schnell genug. Die Drahtesel mit Elektromotor auf höhere Geschwindigkeiten zu bringen, ist für gewiefte Tuner kein allzu großes technisches Problem. Rechtlich und sicherheitstechnisch allerdings schon, berichten ARAG Experten.

Pedelecs unterstützen ihren Fahrer, solange dieser in die Pedale tritt. E-Bikes besitzen hingegen einen tretunabhängigen Antrieb und gelten somit als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell werden, gelten als Mofa.

Dongles und Chip-Tuning

Tuning-Produkte für das E-Bike sind verstärkt im Kommen und werden im Handel oder im Internet schon für unter 100 Euro angeboten. Durch so genannte Dongles und Chip-Tuning überschreiten die E-Bikes die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten um einiges. Die Funktionsweise des Dongles ist simple: Ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h wird die auf dem Display angezeigte Geschwindigkeit halbiert. Somit schaltet die Motorunterstützung nicht bei 25 km/h ab, sondern erst bei realen 50 km/h. Auch beim Chip-Tuning wird die angezeigte Geschwindigkeit manipuliert. Je nach Antriebssystem bestehen noch weitere Möglichkeiten, die maximale Unterstützung des E-Bike-Motors heraufzusetzen – sogar auf bis zu 75 km/h.

Der Gesetzgeber hat strikte Vorschriften erlassen

Ein durch Speed-Tuning modifiziertes E-Bike darf nicht im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden. Heißt im Klartext: Das getunte E-Bike darf nur auf Privatgrund gefahren werden. Die meisten Tuning-Sets können daher deaktiviert oder abmontiert werden, damit das E-Bike auch im öffentlichen Verkehr genutzt werden kann. Trotzdem warnen ARAG Experten vor dem technischen Kniff. Denn der Tuner verliert unter Umständen die Garantieansprüche auf seinen E-Bike-Antrieb, wenn die Modifizierung einmal aktiviert wurde. Auch Versicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike in der Regel nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können so sämtliche Ersatzansprüche erlöschen. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen. Die Händler von Tuning-Produkten sehen sich in einer „legalen Grauzone“, da der Verkauf und Erwerb von den angebotenen Sets nicht gesetzlich verboten ist. Lediglich der Einsatz im Geltungsbereich der StVZO verstößt ja gegen geltendes Recht. Und darauf wird bei jedem Tuning-Produkt hingewiesen. Die Fahrt mit einem modifizierten E-Bike unterliegt für die Händler also der Eigenverantwortung des Kunden.

Frisierte E-Bikes im Straßenverkehr

Wer mit einem getunten E-Bike oder Pedelec am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt z.B. die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.

[Text: ARAG, Grafik: VeloStrom]

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Kommentar:

Immer mal wieder werde ich, auch im privaten Umfeld, mit der Frage konfrontiert, ob und wie man das Pedelec tunen könnte. Ich rate dabei immer dazu, die Finger davon zu lassen;  die Gründe dafür werden im obigen Artikel gut erläutert.

Alexander Theis

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