stevens-e-triton-45-sonnenaufgang_baum-160
Markt & Hersteller

Ab 01.01.2020: Dienst-S-Pedelecs nur noch mit 0,25 Prozent besteuert

Lesezeit etwa 3 Minuten

Am Januar 2020 müssen Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines Dienst-S-Pedelecs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern – sofern der Bundesrat dem Gesetz voraussichtlich Ende November zustimmt.

stevens-e-triton-45-sonnenaufgang_baumMit dem diesjährigen Jahressteuergesetz hat der Bundestag am Donnerstag, 7. November, eine Ausweitung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzter E-Fahrzeuge beschlossen. Die Neuregelung ist Teil des im September von der Großen Koalition beschlossenen Klimaschutzprogramms und tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst nur für E Autos und S-Pedelecs, also E-Bikes mit Trittunterstützung bis 45 km/h, die rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten.

Damit auch die Nutzer herkömmlicher Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h) profitieren, muss – wie bei der 0,5 % Regel – der für Diensträder gültige Steuererlass angepasst werden.

Zusätzliche Ersparnis für Dienstradnutzer

„Wir gehen fest davon aus, dass die neue 0,25 %-Regel auch für Diensträder gilt und die Länder den entsprechenden Erlass zeitnah überarbeiten“, so JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. „Für Angestellte, die ein Jobrad per Gehaltsumwandlung beziehen, ist das eine gute Nachricht – im Vergleich zum klassischen Kauf können sie mit einer zusätzlichen Ersparnis von durchschnittlich drei Prozentpunkten rechnen. So schafft der Gesetzgeber einen weiteren Anreiz für den Umstieg aufs Rad und mehr nachhaltigen Verkehr.“

Ebenfalls im Jahressteuergesetz 2019 festgeschrieben ist die Verlängerung der ursprünglich bis 2021 befristeten Förderung bis zum Jahresende 2030.

„Praktisch kommt dies einer Entfristung der Versteuerungsregel gleich“, erklärt Holger Tumat. „Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter haben damit auf Jahre hinaus Planungssicherheit.“ Langfristig kalkulieren können auch Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Die Steuerbefreiung für diese Variante der Dienstradüberlassung wurde ebenfalls bis Jahresende 2030 verlängert.

Dienstradleasing

Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung.Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (neue 0,5 % Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 Prozent.

Ein arbeitgeberfinanziertes JobRad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei. Über 15.000 Arbeitgeber mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit hält und die Umwelt schützt.

[Text: JobRad GmbH, Fotos: VeloStrom]

Jetzt VeloStrom-Newsletter abonnieren und kostenloses E-Book-sichern:

Alexander Theis
Letzte Artikel von Alexander Theis (Alle anzeigen)