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Markt & Hersteller

Ab Januar 2019: Dienstfahrräder steuerfrei

Lesezeit etwa 3 Minuten

[at] Dienstfahrräder sollen ab Januar 2019 steuerfrei sein. Aktuell muss ein Arbeitnehmer 1% des Bruttolistenpreises für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber und die damit verbundene private Nutzung des Dienstfahrrads als geldwerten Vorteil versteuern. 

Ab Januar 2019 sollen Dienstfahrräder steuerfrei sein – das macht Pedelecs noch attraktiver (Klicken zum Vergrößern).

Der Finanzausschuss hat letzte Woche das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften abschließend beraten.

Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:

„Ein Baustein unserer Politik zur Förderung der Elektro- und umweltverträglichen Mobilität ist die Einführung der steuerfreien Überlassung von betrieblichen Fahrrädern. Stellt der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – aber auch für private Fahrten- ein Fahrrad zur Verfügung, dann ist dies zukünftig steuerfrei. Von dieser Regelung profitieren übrigens nicht nur ‚normale‘ Fahrräder, sondern auch E-Bikes.“

Durch dieses Regelung werden Angebote zum Leasing von Pedelecs natürlich noch interessanter.

Im Jahr 2012 wurde das Dienstfahrrad mit dem Dienstwagen gleichgestellt. Arbeitnehmer können seitdem analog zum Dienstwagen ein Dienstrad über ihren Arbeitgeber leasen. Um Unterschied zum Dienstwagen kann ein Dienstrad aber auch ausschließlich privat genutzt werden.

Ebenfalls seit 2012 bietet der Münchner Firmenrad-Leasing Anbieter, company bike solutions, Unternehmen ein attraktives, durchgängig digitalisiertes Angebot für die Mitarbeiter an. Das Angebot umfasst dabei unter anderem ein maßgeschneidertes Firmenrad-Portal für die Auswahl aus über 2.000 Fahrrädern, einen eigenen mobilen Reparaturservice und regelmäßige Kick-off-Veranstaltungen mit Testrädern vor Ort.

„Zusätzliche Ersparnise von 12% für Arbeitnehmer“

Markus Maus, Geschäftsführer von company bike solutions:

„Dienstfahrräder haben zweifellos das Potenzial einen bedeutenden Beitrag hin zu einer flexibleren und nachhaltigeren Mobilität zu leisten. Es freut uns, dass mittlerweile auch die Bundesregierung in Zeiten drohender Dieselverbote auf diesen wichtigen und wachsenden Trend reagiert. Die Befreiung vom zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Nutzer von Dienstfahrrädern ist dabei explizit zu begrüßen. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, doch endlich wird nicht nur das Auto begünstigt, sondern auch das Fahrrad vom Gesetzgeber sinnig gefördert.“

Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Wegfall der Versteuerung eines geldwerten Vorteils bei Diensträdern bedeute laut „company bike solution“ im Vergleich zur bisherigen Situation eine zusätzliche Ersparnis von 12%.

Insgesamt ermöglichten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern über das Dienstrad-Leasing so Ersparnisse von über 50% im Vergleich zum Privatkauf. Dies stelle einen zusätzlichen Anreiz dar und fördere eine nachhaltigere und gesündere Mobilität, stellt das Unternehmen weiter dar.

Erster wichtiger Impuls

Der beschlossene Wegfall des zu versteuernden geldwerten Vorteils für Dienstfahrräder ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, doch auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Mobilität muss auch die Infrastruktur stimmen. Gerade beim Ausbau von Radwegen gibt es auf städtischer und kommunaler Ebene noch viel Nachholbedarf doch Städte wie Amsterdam und Kopenhagen leben schon heute die nachhaltige Mobilität. Es bleibt zu hoffen, dass der Impuls der neuen steuerlichen Regelung nun auch zu einer echten Veränderung in Deutschland führt.

[Foto: VeloStrom]

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Alexander Theis