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Lastenrad

Verhaltenskodex für gewerbliche Lastenräder und Gespanne im Straßenverkehr

Lesezeit etwa 2 Minuten

Der Radlogistikverband Deutschland hat einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder erstellt. Ziel: Gemeinsame, sichere Nutzung der Verkehrsinfrastruktur.

Die Anzahl sowohl privater aber auch gewerblicher Lastenräder in Deutschland nimmt kontinuierlich zu und führt damit den Trend zu umweltschonender und verkehrsentlastender Logistik erfolgreich fort.

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Gleichzeitig ergeben sich neue Herausforderungen: Cargobikes sind größer als klassische Fahrräder und werden zudem im gewerblichen Einsatz höher beansprucht. Dies kann dazu führen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmenden sowohl im Fuß- und Rad-, aber auch im KfZ-Verkehr verunsichert und in Einzelfällen sogar gefährdet empfinden.

Eines der Ziele des RLVD ist es, trotz dieser Herausforderungen eine gemeinsame sichere Nutzung der vorhandenen Infrastrukturanlagen zu gewährleisten und die subjektive Sicherheit sowohl der schwächeren aktiven Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen als auch die erhöhte Sichtbarkeit auf den Straßen positiv voranzubringen.

Verstärkte gegenseitige Rücksichtnahme

Die Lösung dieser Herausforderungen besteht, neben der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und einer geprüften fahrtüchtigen Technik, in einer verstärkten gegenseitigen Rücksichtnahme.

Der Radlogistikverband Deutschland hat in diesem Sinne einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder aufgestellt, der dieser Rücksichtnahme Rechnung tragen soll. In einem Auszug heißt es:

  • Wir fahren besonders defensiv und rücksichtsvoll gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern.
  • Wir fahren – wenn möglich – immer auf der Fahrbahn und nicht auf eng dimensionierter Radverkehrsinfrastruktur.
  • Wir halten und parken – wenn möglich – immer am Fahrbahnrand.
  • Wenn wir das Parkrecht für Fahrräder auf dem Bürgersteig in Anspruch nehmen, achten wir den Vorrang aller Menschen, die zu Fuß, im Rollstuhl, mit Kinderwagen, auf Kinderfahrrädern oder Laufrädern unterwegs sind. Dafür muss genug Platz vorhanden sein und die Park- oder Haltestelle auf dem Bürgersteig darf nur auf kürzestem Weg und im Schritttempo angesteuert werden.

Der Verhaltenskodex für Unternehmen, die Lastenräder nutzen, wurde erstellt, um für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu sorgen und die Wahrnehmung von Cargobikes sowie von Fahrrädern mit Anhängern im Straßenverkehr zu verstärken.

[Text & Foto: RLVD]

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Alexander Theis

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