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E-Bike Tuning: Diese Bußgelder drohen!

Lesezeit etwa 6 Minuten

E-Bikes zu tunen kann schnell teuer werden und ist sogar strafbar.

In Europa bestehen klare Vorgaben, wie schnell ein E-Bike sein darf. Eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h ist für die meisten Fahrenden völlig ausreichend. Doch einige wollen noch mehr Power und Geschwindigkeit. Sie sorgen häufig auf eigene Faust dafür und tunen ihre E-Bikes. Doch das kann schnell teuer werden und ist sogar strafbar.

So sieht die rechtliche Lage in Europa aus

Wie schnell ein E-Bike fahren darf, ist europaweit klar geregelt. So dürfen Bikes mit motorisierter Unterstützung mit maximal 250 Watt ausgestattet sein. Damit können sie eine Fahrleistung von bis zu 25 km/h absolvieren. S-Pedelecs sind ebenso erhältlich, aber sie haben eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und gelten rechtlich als Kleinkrafträder und nicht mehr als Fahrräder.

Viele E-Bike-Fahrende wünschen sich noch mehr Geschwindigkeit, ähnlich den Vorgaben in den USA. Hier sind Motoren bis 500 Watt offiziell erlaubt, die bis 32 km/h (20 Mph) Beschleunigung bringen können. Um diese Geschwindigkeit auch bei E-Bikes am deutschen bzw. europäischen Markt zu erreichen, setzen viele auf Tuning, doch das ist längst kein Kavaliersdelikt mehr.

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E-Bikes werden immer beliebter, doch sie sind einigen mit max. 25 km/h noch nicht schnell genug.

Das sind die Rechtsfolgen eines Tunings

Abhängig vom durchgeführten Tuning kann es richtig teuer werden. Der Tuning-Bußgeldrechner auf bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner zeigt, was Tuner erwartet, wenn sie durch eine polizeiliche Kontrolle erwischt werden.

Um eine Modifikation bei einem E-Bike vorzunehmen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Speedclip-Verwendung, was die Hilfsmotor-Unterstützung erst bei 50 km/h unterbricht
  • technische Änderung, welche die Abschaltung des Motors nach dem Treten verhindert
  • Anwendung einer App, welche die Motorunterstützung auch bei mehr als 25 km/h ermöglicht

Hinweis: Wann immer E-Bike-Fahrende eine Veränderung dieser Art vornehmen, wird das Rad rechtlich nicht mehr als solches klassifiziert. Stattdessen hat es fortan den Status eines Kraftfahrzeuges. Daraus ergeben sich umfangreichere Anforderungen an Fahrende und vor allem den Versicherungsschutz.

Kleinkrafträder vs. E-Bikes – das müssen Fahrende beachten

E-Bikes werden immer beliebter, denn sie bieten motorisierte Unterstützung und ermöglichen genussvolles Fahren auch für weniger sportlich Ambitionierte. Doch vielen reicht die Power des Motors bis maximal 25 km/h nicht aus, sodass sie illegale Modifizierungen durchführen. Deren Folgen sind sich viele gar nicht bewusst.

Während E-Bikes keinen speziellen Versicherungsschutz oder ein Kennzeichen benötigen, sieht es nach der Leistungsanpassung und der Einordnung als Kleinkrafträder anders aus. Fortan gelten folgende Vorschriften:

  • es muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein
  • Fahrende benötigen ein Kennzeichen
  • Fahrerlaubnis für Klasse AM oder höher

Zusätzlich gilt eine Helmpflicht, wenn die Kleinkrafträder genutzt werden. Außerdem ist das Fahren am Radweg untersagt. Das Kleinkraftrad darf nur auf der regulären Fahrbahn genutzt werden.

So teuer wird es bei einem Verstoß

Wer das E-Bike-Tuning vornimmt, macht sich strafbar und geht ein hohes Risiko ein. Geraten Fahrende in eine polizeiliche Kontrolle und können keine Betriebserlaubnis für ihr getuntes E-Bike während der Nutzung im öffentlichen Raum vorweisen, wird es teuer:

  • Bußgeld in Höhe von 70 Euro
  • Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg

Ist das getunte E-Bike nicht versichert bzw. haben Fahrende dafür keine Erlaubnis (den Führerschein in der entsprechenden Klasse) gibt es sogar den Straftatbestand. Wer mit seinem leistungsmodifizierten E-Bike einen Unfall verursacht, bleibt häufig auf den Kosten sitzen. In dem Fall greift die private Haftpflichtversicherung nicht.

E-Bike-Tuning: Das ist erlaubt

Wer macht sich strafbar, wenn es um das E-Bike-Tuning geht? Im Handel werden verschiedene Tuning-Kits für die Modifizierung des E-Bikes angeboten. Sind sie alle verboten bzw. mache ich mich mit dem Kauf strafbar?

Grundsätzlich gilt: Wer ein Kit kauft, macht sich damit allein noch nicht strafbar. Der Einbau ist ebenso nicht verboten. Doch der Übergang zur strafbaren Handlung ist nahezu fließend. Wer das modifizierte E-Bike im öffentlichen Verkehrsraum nutzt, hat sich ohne ausreichenden Versicherungsschutz bzw. den notwendigen Führerschein strafbar gemacht.

Anders sieht es aus, wenn das getunte E-Bike nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Wer beispielsweise nur auf dem Privatgrundstück damit fährt, handelt nicht illegal.

Die Sache mit der nicht deckenden Krankenversicherung

Viele E-Bike-Tuner unterschätzen die Auswirkungen ihrer Handlungen, auch für den eigenen Schutz. Was viele gar nicht wissen: Auch der Krankenversicherungsschutz kann durch das Tuning gefährdet sein.

Muss der Fahrende eines getunten E-Bikes durch seine beim Unfall verursachten Verletzungen behandelt werden, kann es zum Versagen der Krankenversicherung kommen. Ursächlich dafür ist der Paragraf 52 des Sozialgesetzbuches fünftes Buch. Hier heißt es:

Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.

Was bedeutet das in der Praxis? Wird festgestellt, dass der Unfall durch illegales Tuning eines E-Bikes ohne die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen bzw. Führerschein und Co. hervorgerufen wurde, kann die Krankenkasse alle übernommenen Leistungen zurückfordern. Das kann beim Krankenhausaufenthalt oder bei sogar notwendigen Operationen enorm teuer werden und die Versicherten an den Rand ihrer monetären Möglichkeiten bringen.

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Wer sein E-Bike tunt, hat neue gesetzliche Verpflichtungen. Helmpflicht und Kennzeichen für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum gehören beispielsweise dazu.

Bei E-Bikes mit Tuning erlischt sogar der Garantieschutz

Hersteller räumen bei den E-Bikes einen Garantieschutz ein, der an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. Hierzu gehört es auch, dass Wartung oder Austausch von Teilen nur durch fachspezifische Experten durchgeführt werden. Wer sich die Garantiebedingungen genauer anschaut, stellt auch einen Zusatz fest. So erlischt die Garantie beispielsweise, wenn Tuning bei den E-Bikes stattfindet.

Wer nach dem Tuning ein Problem mit seinem E-Bike hat, bleibt auf den Kosten womöglich selbst sitzen. Stellt die Fachwerkstatt bzw. der Hersteller das nicht gestattete Modifizieren fest, wird die Garantie für den gewährten Zeitraum aufgehoben. Zusätzlich erhöht das Tuning meist den Materialverschleiß, denn Motoren und Co. sind auf die modifizierten Teile nicht abgestimmt. Damit wird das Tuning nicht nur beim eigentlichen Kauf der Materialien, sondern auch darüber hinaus deutlich teurer.

[Text: VeloStrom, Fotos: (1. Abbildung) pixabay.com @ firebladeguy (CC0 Creative Commons), (2. Abbildung) pixabay.com @ Pesakrompir (CC0 Creative Commons)]

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Alexander Theis
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