[at] Das Thema „Versicherungspflicht für Pedelecs“ wirft hohe Wellen. Kann die überraschende Wendung tatsächlich die Lösung für das Problem sein?
Die Europäischen Kommission schlug im Zusammenhang mit einer Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie der EU vor, auch eine Versicherungspflicht für Pedelecs einzuführen. (VeloStrom berichtete).
Erwartungsgemäß schlug dieser Vorschlag hohe Wellen. So haben sich sowohl die European Cyclist Federation (ECF) als auch die Confederation of the European Bicycle Industry (CONEBI) entschieden gegen eine solche Haftpflichtversicherung ausgesprochen. Auch über 500 europäische Bürger sowie Händler, Unternehmen und Hersteller äußerten ihre Einwände gegen die beabsichtigte Entscheidung.
Ebenso läuft derzeit eine Petition des ExtraEnergy e.V., welche sich statt an die EU-Behörden an die UN wendet mit dem Ziel, die Definition des Begriffs „Fahrrad“ des Wiener Abkommen der Vereinten Nationen (UN) von 1968 an die modernen Gegebenheiten anzupassen.
Hier ein Erklärvideo in englischer Sprache:
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Überraschende Wendung?
Die Äußerung des niederländische Staatssekretär für Infrastruktur, Stientje van Veldhoven, in einem Interview mit dem Radfachmagazin für die Benelux-Region ‘Tweewieler’, bringt eine überraschende Wendung ins Thema.
Auf die Frage „Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Anpassung der Kfz-Versicherungsrichtlinie vorgelegt. Damit würde eine Haftpflichtversicherung für E-Bikes zur Pflicht. Wie stehen Sie dazu?“ antwortete Stientje van Veldhoven „Der Vorschlag der EU-Kommission führt nicht zu einer vorgeschriebenen Versicherung für E-Bikes. Als Mitgliedsland entscheiden wir darüber selbst. Es wird sich für die Elektrofahrräder in den Niederlanden nichts ändern.“
Weitere Recherchen in den Veröffentlichungen der Europäischen Union zeigen noch mehr Klarheit. Die Kommision selbst führt auf die die Frage „Wie wird die (Kfz-Versicherungsrichtlinie) mit Elektrofahrrädern und anderen neuen Arten von Elektrofahrzeugen umgehen?“ aus:
Die Bewertung hat gezeigt, dass neue Arten von Kraftfahrzeugen wie Elektrofahrräder (E-Bikes), Segways oder Elektroroller bereits in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip befugt, neue Arten von Elektrofahrzeugen von der obligatorischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auszunehmen, sofern ein nationaler Entschädigungsfonds die Entschädigung der Opfer im Falle eines Unfalls gewährleistet. Es besteht also keine Notwendigkeit, diesbezüglich Gesetzesänderungen vorzunehmen.“
Europäischer Flickenteppich?
Nach diesen Ausführungen scheint es nun so zu sein, dass jeder der 28 EU-Mitgliedstaaten selbstständig entscheiden darf, ob es für Pedelecs einer obligatorischen Haftpflichtversicherung bedarf.
Im Ergebnis würde dies zu einem europäischen Flickenteppich an Regelungen und entsprechender Unsicherheit seitens der Nutzer von Pedelecs, insbesondere auf Urlaubsreisen, führen.
Auch deshalb plädiere ich dafür, die Petition des ExtraEnergy e.V. zu unterstützen und damit die UN-Definition des Begriffs „Fahrrad“ international so zu erweitern, dass das Pedelec davon eingeschlossen wird.
Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass es nicht zu einem internationalen Wirrwarr an Vorschriften kommt, der zum einen natürlich den Handel, vor allem aber auch den Verbraucher unnötige Belastungen auferlegt. Und dem Pedelec ermöglicht werden, sein Potential zur Herbeiführung der Verkehrswende zur Erreichung der Klimaziele zu nutzen.
[Foto: pd-f.de / Kay Tkatzik]
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