Mann auf einem E-Bike im Stadtverkehr
Alltag

Ein Unfall mit dem E-Bike: Bin ich versichert?

Lesezeit etwa 6 Minuten

Braucht man als E-BikerIn eine Unfallversicherung? Worauf muss man achten?

Bei einem Unfall mit dem E-Bike kann man von Glück reden, wenn der Fahrer mit ein paar Schürfwunden davonkommt. Vor allem beim Bergabfahren sind E-Bike-Fahrer durch das höhere Gewicht des Fahrrads häufig schneller unterwegs. Übersieht man dann eine Baumwurzel oder nimmt eine Kurve zu eng, können schwerste Verletzungen die Folge des Sturzes sein. Wir fassen in unserem Beitrag zusammen, wann eine Unfallversicherung für E-Bike-Fahrer unumgänglich ist und worauf vor Abschluss einer solchen zu achten ist.

Mann auf einem E-Bike im Stadtverkehr

Private Unfallversicherung – warum man sie abschließen sollte

In Österreich und Deutschland sieht es folgendermaßen aus: Unfälle sind von der gesetzlichen Unfallversicherung nur abgedeckt, wenn diese in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. In der Freizeit kommt es allerdings zu den meisten Unfällen – z. B. bei Hausarbeiten oder bei sportlicher Betätigung. Aus diesem Grund schließen viele Bürger und Bürgerinnen eine private Unfallversicherung ab, um Unfälle, die im privaten Bereich passieren, abzudecken.

Mit einem Beispiel wollen wir nun zeigen, wann bei einem Unfall eine zuvor abgeschlossene Versicherung sehr sinnvoll sein kann:

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Mit ihrem E-Bike will Maria, wie fast jeden Abend in den Sommermonaten, nach Feierabend noch eine Runde drehen. Just nach dem ersten Kilometer passiert es aber: Eine Katze huscht über den Fahrradweg und Maria verliert die Balance. Beim Sturz verletzt sie sich den Arm. Da die Schmerzen nicht aufhören, fährt Maria doch ins Krankenhaus und bekommt für drei Wochen einen Gips verpasst, da die Speiche gebrochen ist. Ärgerlich, denn als Fotografin in einem Dienstverhältnis hätte sie in den kommenden Wochen mehrere Shootings, diese muss Maria nun absagen und stattdessen ihre Hand hochlagern, sich schonen und zur Physiotherapie gehen.

Maria ist froh um den Auszahlungsbetrag, welchen ihre Versicherung bei Knochenbruch leistet. Natürlich handelt es sich bei unserem Beispiel um ein eher harmloseres.  Versicherungen zahlen nämlich auch Geld aus, wenn eine Invalidität vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn ganze Körperteile amputiert werden müssen, Sinnesorgane nicht mehr funktionieren oder der Versicherungsnehmer verstirbt.

Da man nie weiß, inwiefern sich eine Verletzung auf die Arbeitsfähigkeit und das Leben auswirkt, ist die private Unfallversicherung eine gute Absicherung für den Härtefall – auch für routinierte E-Bike-Fahrer, wie das obige Beispiel zeigt.

Gut zu wissen: Wäre der Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passiert, würde Marias gesetzliche Unfallversicherung für Schäden aufkommen.

Das Risiko beim E-Bike-Fahren

Wir haben es bereits in der Einleitung kurz angeschnitten: Beim Fahren mit dem E-Bike passieren leider immer wieder Unfälle. Dies zeigen aktuelle Statistiken: Es passieren mit E-Bike mehr Unfälle, weil auch ungeübte Fahrerinnen und Fahrer unterwegs sind. Dabei werden dank der Motorunterstützung auch längere und steilere Strecken zurückgelegt.

Folgende Faktoren dürfen von E-Bike-Fahrern nicht unterschätzt werden:

  • Längerer Bremsweg auf Grund des höheren Gewichts
  • Hohe Geschwindigkeit, vor allem beim Bergabfahren durch Gewicht und Motor.
  • Durch die Dynamik des E-Bikes höhere Kurvengeschwindigkeiten.
  • Die gültige StVO muss auch von E-Bike-Fahrern beachtet werden.

Gut zu wissen: Ein Sicherheitstraining für Pedelec- und E-Bike-Fahrer, das beispielsweise vom ADAC angeboten wird, vermittelt all diese Risikofaktoren auch bei praktischen Übungen.

Deckt die Unfallversicherung auch E-Bike-Unfälle?

Blick auf den Lenker eines E-Bikes im Gegenlicht.

Bevor man als E-Bike-Fahrer eine Unfallversicherung abschließt, sollte genau überprüft werden, ob und vor allem welche Verletzungen mit der Versicherung gedeckt werden. E-Bike-Fahrer, die eine Unfallversicherung abschließen möchten, sollten darauf achten, dass die private Unfallversicherung folgende Bestandteile hat:

  • Knochenbruchpauschale: Eine der häufigsten Verletzungen bei Unfällen mit Fahrrädern sind Knochenbrüche. Knochenbruchpauschale bedeutet, dass nach einem Knochenbruch ein fixer Betrag ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Sofortleistung der Versicherung.
  • Kosmetische Eingriffe nach Unfällen sind manchmal nötig, wenn der Betroffene auf Grund der Verletzung unter massiver psychischer Belastung steht, weil z. B. das Gesicht entstellt ist. Solche Eingriffe kann eine Unfallversicherung übernehmen.
  • Unfallkosten: Wenn nach einem E-Bike-Unfall ein Rettungseinsatz folgt, egal ob mit Rettungswagen oder gar Hubschrauber, werden diese von der Privaten Versicherung zur Gänze übernommen. Bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung bleibt ein Selbstbehalt.
  • Invaliditätsleistungen: Bei einer unfallbedingten und dauerhaften Invalidität erhält der Versicherungsnehmer einen fixen Betrag. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von einigen Faktoren ab, die bei Abschluss der Versicherung individuell festgelegt werden.

Exkurs: Schaden am E-Bike – wer kommt dafür auf?

Abgesehen von den körperlichen Verletzungen, kann auch das E-Bike selbst bei einem Unfall großen Schaden tragen. Spätestens nach der Genesung, wenn die nächste Tour mit dem E-Bike ansteht, macht man sich wohl auch Gedanken über die Schäden, die am E-Bike entstanden sind. Kommt die Unfallversicherung auch dafür auf? Die kurze Antwort lautet: Leider nein. Um das E-Bike selbst zu versichern, benötigt man eine sogenannte E-Bike-Versicherung*. Man kann sich damit für folgende Fälle versichern:

  1. Schäden am E-Bike durch selbstverschuldete Unfälle.
  2. Haftpflichtversicherung: Wenn man andere Verkehrsteilnehmer bei der Fahrt mit dem E-Bike beschädigt.
  3. Diebstahl des E-Bikes
  4. Teildiebstähle: Wenn beispielsweise der Motor oder anderes Equipment gestohlen wird.
  5. Schäden durch Vandalismus

Gut zu wissen: Ein erweiterter Versicherungsschutz sorgt dafür, dass das E-Bike auch außerhalb des Landes versichert bleibt – das macht vor allem dann Sinn, wenn man das E-Bike gerne in Urlaube mitnimmt.

Fazit – Gesetzliche vs. private Unfallversicherung

Wer mit dem E-Bike in die Arbeit fährt, der ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung gut abgesichert, da eine solche auch Unfälle auf dem Arbeitsweg abdeckt. Verwendet man das E-Bike aber auch in der Freizeit, dann ist man im Falle eines Unfalls froh, eine private Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Im schlimmsten Fall werden Invaliditätsleistungen ausgezahlt, die finanziell bei einer Arbeitsunfähigkeit große Entlastung bringen können.

[Text: Livv.at, Fotos: Unsplash]

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Alexander Theis
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Ein Kommentar

  1. Um diesen Werbetext etwas zu ergänzen möchte ich auf folgendes hinweisen:
    Gesetzliche und private Unfallversicherung haben komplett andere Aufgaben und Leistungen.
    Bei der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft werden Sachleistungen wie z.B. eine notwendige Rehabilitation nach einem Arbeits- oder Wegeunfall finanziert (Grundsatz Reha vor Rente)
    Private Unfallversicherungen zahlen i.d.R. nur eine Geldleistung in Abhängigkeit von der Schwere des Unfalls. Dabei wird eine sog. Gliedertaxe zugrunde gelegt. Beispiel: Verlust eines Daumens = 20% der Versicherungssumme. Meist wird aber erst nach 12 Monaten gezahlt. Schön, wenn der schwer Verunfallte das noch erlebt. Unfalltod kann man zusätzlich versichern. In meiner Bewertung durchaus sinnvoll, aber es gibt auch nur Geld und das ganz sicher wesentlich später als man es brauchen würde. Nur in wenigen Tarifen ist übrigens die Teilnahme an Radrennen versicherbar.

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